Immobilienkauf in Mexiko

An dieser Stelle möchte ich versuchen, die Regeln für den Immobilienkauf in Mexiko zu erläutern. Und vorab eine gute Nachricht: Es ist für Ausländer problemlos möglich, Immobilien zu kaufen oder Grund auf mexikanischem Boden zu erwerben und dort z. B. Häuser zu bauen. Die Berechtigung hat jedoch Einschränkungen. Personen, die keine mexikanische Staatsangehörigkeit besitzen, sind nicht berechtigt, Immobilien zu erwerben, die in der sogenannten „Zona Restringida“ liegen. Übersetzt heißt das „Eingeschränkte Zone“. Diese Zone umfasst folgende Einschränkungen:

  • 100 km zu Landesgrenzen, z. B. zu den USA oder Guatemala
  • 50 km zur Küste

Damit will die Regierung verhindern, dass diese Zonen, die oft attraktive Gegenden sind, überwiegend von Ausländern erworben werden. Innerhalb des Landes ist es jedoch für Ausländer möglich, Grund zu erwerben.

Folgende Karte zeigt die Eingeschränkte Zone.

Beantragung der Erlaubnis für den Immobilienkauf in Mexiko bei der SRE

Um als Europäer in Mexiko ein Grundstück oder Haus zu erwerben, ist es erforderlich, eine Erlaubnis bei der Secretaría de Relaciones Exteriores (SRE) zu beantragen. Nach Terminvereinbarung müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:

  • Touristen: Reisepass mit FMM (Touristenkarte) + jeweils 1 Kopie
  • Besitzer eines Aufenthaltstitels, z. B. Residente Temporal/Permanente: Reisepass + Aufenthaltskarte + jeweils 1 Kopie
  • Immobilienbeschreibung mit Bemaßung und Flächenangaben. Ein Beispiel stelle ich Euch HIER zur Verfügung
  • Ausschnitt aus dem Lageplan, sogenannter „Croquis“. Ein Beispiel gibt es HIER.
  • Ausgefülltes Antragsformular, auf der Seite des SRE zum Download erhältlich

Kosten für die Erlaubnis: Derzeit kostenlos

Termin beim Notar

Nach Erhalt der Erlaubnis durch die Secretaría de Relaciones Exteriores (SRE) für den Immobilienkauf in Mexiko muss ein Notariat Deiner Wahl informiert werden, um einen Termin für die Übergabe der Immobilie zu vereinbaren. Anders als in Deutschland ist es in Mexiko üblich, den Kaufpreis bereits vor dem Notartermin direkt an den Verkäufer zu zahlen.

Der Notar wird den Käufer dann umfassend darüber informieren, welche Unterlagen für die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags, der sogenannten „Escritura“ (Eigentumstitel), erforderlich sind. Zu diesen Unterlagen gehören in der Regel:

  1. Offizielle Identifikationsdokumente der Käufer und Verkäufer (Reisepass, oder für Mexikaner, eine Identifikationskarte).
  2. Erlaubnis zur Eigentumsübertragung von der SRE, die den Immobilienkauf eines Ausländers genehmigt.
  3. Nachweis über die Bezahlung des Kaufpreises (z. B. Banküberweisungen, Quittungen).
  4. Grundbuchauszug der Immobilie, der bestätigt, dass die Immobilie frei von Hypotheken oder rechtlichen Streitigkeiten ist.
  5. Steueridentifikationsnummer (RFC), die für den Kauf benötigt wird.

Die Notarkosten in Mexiko sind in etwa vergleichbar mit denen in Deutschland und richten sich ebenfalls nach dem Kaufpreis der Immobilie. Diese Kosten beinhalten nicht nur die notarielle Beurkundung, sondern auch die Anmeldegebühren und andere administrative Aufgaben. Sie werden meist in einem Prozentsatz des Kaufpreises berechnet und sind in der Regel vom Käufer zu tragen.

Ein wichtiger Punkt: Es wird dringend empfohlen, sich von einem Anwalt oder einer erfahrenen Person begleiten zu lassen, um sicherzustellen, dass der Kaufprozess korrekt und reibungslos verläuft.

Die Option „Fideicomiso“

Ja, es gibt tatsächlich einen legalen Weg für Ausländer, auch in der „Zona Restringida“ (also in Küstennähe und an den Grenzen) Grundbesitz in Mexiko zu erwerben, und dieser Weg wird als „Fideicomiso“ bezeichnet. Ein Fideicomiso ist ein Treuhandmodell, bei dem eine mexikanische Bank als Treuhänder fungiert. In diesem Fall kauft die Bank das Grundstück oder die Immobilie im Namen des ausländischen Käufers, der die Nutzungsrechte für das Grundstück erhält.

Funktionsweise des Fideicomiso:

  1. Eigentümer der Immobilie ist die Bank, nicht der ausländische Käufer.
  2. Nutzungsrechte werden dem ausländischen Käufer übertragen, sodass dieser das Grundstück oder die Immobilie uneingeschränkt nutzen, verkaufen oder vererben kann.
  3. Vertragliche Regelungen stellen sicher, dass der Käufer alle Rechte an der Immobilie behält, jedoch in Form einer Treuhandvereinbarung mit der Bank.
  4. Dauer des Fideicomiso-Vertrags: Der Vertrag ist üblicherweise auf 50 Jahre angelegt und kann bei Bedarf verlängert werden.
  5. Monatliche Gebühren: Der ausländische Käufer muss regelmäßig Gebühren an die Bank zahlen, die für die Verwaltung des Treuhandvertrags und die Nutzung des Grundstücks anfallen. Diese Gebühren variieren, liegen aber in der Regel bei etwa 700 Euro jährlich.

Der Vorteil des Fideicomiso ist, dass Ausländer so auch in beliebten Küstenregionen oder in Grenznähe in Mexiko Grundstücke und Immobilien erwerben können, was ansonsten durch die „Zona Restringida“-Regelung verhindert wird.

Wichtig ist, dass dieser Treuhandprozess offiziell und rechtsverbindlich ist, wobei der Käufer immer die vollständigen Nutzungsrechte an der Immobilie behält. Zudem übernimmt die Bank alle rechtlichen und administrativen Aufgaben, die im Zusammenhang mit dem Eigentum und der Verwaltung stehen.

Grundsteuer und weitere laufenden Kosten

Die laufenden öffentlichen Kosten beim Erwerb und Besitz einer Immobilie in Mexiko sind in der Tat in der Regel deutlich niedriger als in vielen anderen Ländern, darunter auch Deutschland. Die wichtigsten laufenden Kosten umfassen:

Grundsteuer (Predial Urbana): Diese Steuer ist jährlich fällig und hängt vom Wert des Grundstücks oder der Immobilie ab. Sie ist in Mexiko im Vergleich zu vielen anderen Ländern relativ gering und wird nach dem Wert des Eigentums berechnet.

Müllentsorgung (Predial Basura): Dies ist eine Gebühr, die zur Finanzierung der Müllabfuhr dient. Auch diese Gebühr ist meist sehr moderat und wird ebenfalls jährlich erhoben.

Wassergebühren: Die Wassergebühren in Mexiko sind in der Regel ebenfalls niedrig und werden in vielen Regionen pauschal berechnet. Die Höhe variiert je nach Region und Verbrauch, aber im Allgemeinen sind die Kosten für Wasser erheblich niedriger als in Deutschland.

Als Beispiel: Du hast für Dein Haus in Puebla eine jährliche Gebühr von rund 50 Euro für die Müllentsorgung, 60 Euro für die Grundsteuer und etwa 70 Euro für die Wasserversorgung zu zahlen. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die laufenden Kosten für Immobilienbesitz in Mexiko im Vergleich zu Deutschland extrem günstig sind. Insbesondere die pauschalen Wassergebühren machen es einfach, die Kosten zu kalkulieren, während die Grundsteuer und Müllgebühren in der Regel sehr moderat ausfallen.