Das Visum für Mexiko
Als Grundvoraussetzung für das Auswandern muss man wissen, welche Schritte für die Umsetzung eines Visum für Mexiko notwendig sind. Hier sind die wichtigsten Schritte für den Weg des Langzeit- bzw. Daueraufenthalts erklärt.
Touristenvisum
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, darf für touristische Zwecke bis zu 180 Tage nach Mexiko einreisen. Früher musste dazu ein meist im Flugzeug erhältliches Formular ausgefüllt und bei der Passkontrolle der mexikanischen Einreisebehörde vorgelegt werden. Der Beamte setzte daraufhin einen Stempel in den Reisepass und trug automatisch die Aufenthaltsdauer von 180 Tagen auf die Einreisekarte ein. Diese Möglichkeit wurde von vielen Auswanderern jedoch häufig missbraucht, um dauerhaft in Mexiko zu leben. Man reiste vor Ablauf der 180 Tage einfach kurz aus, zum Beispiel nach Guatemala, und nach mindestens 72 Stunden Aufenthalt erneut ein, um wieder 180 Tage Aufenthalt zu erhalten.
Inzwischen haben die mexikanischen Behörden jedoch Maßnahmen ergriffen, um diese Methode zu unterbinden. Ein Einreiseformular wird zwar nicht mehr benötigt, jedoch wird bei der Einreise als Tourist genau geprüft, ob es sich tatsächlich um eine touristische Reise handelt. Ebenso wird kontrolliert, wie viele Tage zwischen Hin- und Rückflug liegen. Entsprechend wird dann im Pass die Anzahl der benötigten Aufenthaltstage eingetragen. Es empfiehlt sich daher, bei der Einreise grundsätzlich alle relevanten Dokumente wie Hin- und Rückflugticket, Hotel- und Autoreservierungen usw. bereitzuhalten und dem Beamten auf Anfrage vorzulegen.
Mittlerweile sind die Behörden auch sehr streng bei den Kontrollen. Wird man verdächtigt, illegal im Land zu sein, kann man schnell des Landes verwiesen und im schlimmsten Fall für weitere Einreisen gesperrt werden. Daher sollte man die Aufenthaltsregeln stets respektieren und kein Risiko eingehen.
Visum für Mexiko für längere Zeit: Das sogenannte „Residente Temporal“

Visum für Mexiko: Das Residente Temporal
Wer als Deutscher dauerhaft in Mexiko leben möchte, benötigt ein Dauervisum. In diesem Beitrag geht es ausschließlich um das Visum „Residente Temporal“ ohne Arbeitserlaubnis. Wer in Mexiko arbeiten möchte, muss eine deutlich kompliziertere Vorgehensweise durchlaufen, die hier jedoch nicht behandelt wird.
Das Visum muss zunächst in Deutschland, zum Beispiel im mexikanischen Konsulat in Frankfurt oder in der mexikanischen Botschaft in Berlin, beantragt werden. Auf der Seite https://consulmex.sre.gob.mx/ findet man detaillierte Informationen über die verschiedenen Arten von Visa und die jeweiligen Voraussetzungen.
Für die Beantragung des Visums sind folgende Dokumente per Post einzureichen:
- Ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular
- Biometrisches Passfoto
- Kopie der beiden Datenseiten des gültigen Reisepasses
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt
Finanzielle Mittel
Die mexikanische Einwanderungsbehörde möchte sicherstellen, dass für den Langzeitaufenthalt ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sind. Diese können in folgender Form nachgewiesen werden:
- Gehaltsnachweise der vergangenen 6 Monate eines für den Langzeitaufenthalt noch bestehenden Arbeitsverhältnisses oder
Nachweis ausreichender finanzieller Mittel in Form von Erspartem oder Investitionen, wie z. B. Sparkonto, Aktien oder Kryptowährungen - Bei während des Langzeitaufenthalts noch bestehendem Arbeitsverhältnis (z. B. während eines Sabbaticals): Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers
Die Höhe der Mindestbeträge variiert von Zeit zu Zeit und richtet sich in der Regel nach dem aktuell gültigen Mindestlohn in Mexiko. Dieser wird für eine definierte Anzahl an Tagen berechnet. Genauere Angaben sind auf der aktuellen Website des Konsulats zu finden.
Zur Zeit meines Antrags waren entweder monatliche Gehaltsnachweise von mindestens 1.756 Euro vorzulegen oder ein durchschnittlicher Bankkonto-Saldo von 29.000 Euro innerhalb der letzten 12 Monate. Wie ich erfahren habe, werden inzwischen jedoch deutlich höhere Garantien vorausgesetzt.
Zuerst Termin beim Konsulat in Deutschland, danach bei der Einwanderungsbehörde in Mexiko
Nach Einreichen dieser Dokumente erhält man nach einigen Wochen vom Konsulat eine E-Mail mit der Einladung zum Vorstellungstermin (Siehe „Besuch beim Mexikanischen Konsulat in Bern„). Dort wird nochmals ein Foto gemacht und Fingerabdrücke werden entnommen. Nach einem erfolgreichen Gespräch erhält man am gleichen Tag das Visum, das in den Reisepass eingeklebt wird. Ab diesem Zeitpunkt hat man maximal 180 Tage Zeit, nach Mexiko einzureisen und das Visum bei der Passkontrolle vorzuweisen. Ab der Einreise hat man wiederum maximal 30 Tage Zeit, sich bei der zuständigen Einwanderungsbehörde in Mexiko zu melden, um die eigentliche Langzeitaufenthaltserlaubnis in Form einer Aufenthaltskarte zu erhalten.
Erst nach Erhalt dieser Karte ist man berechtigt, ein Jahr in Mexiko zu leben. Rechtzeitig vor Ablauf der Jahresfrist hat man die Möglichkeit, das einjährige Visum „Residente Temporal“ um weitere 3 Jahre zu verlängern. Nach Ablauf dieser insgesamt 4 Jahre kann man das Langzeitvisum entfristen lassen und erhält den Titel des sogenannten „Residente Permanente“.
Professionelle Unterstützung durch Migrationsanwalt
Ich rate dringend, die Dienste eines Migrationsanwalts in Anspruch zu nehmen. Nur mit dieser Unterstützung hat man die Garantie, dass der Antrag bereits beim ersten Besuch des Migrationsinstituts abgeschlossen werden kann und man letztendlich die Aufenthaltskarte am selben Tag mit nach Hause nimmt. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Anwalt sich selbst um den Termin kümmert, sodass man nicht selbst morgens in der Reihe stehen muss.
Für die Dienste meines Anwalts habe ich für den gesamten Prozess ein Honorar von 7.000 MXN bezahlt, was rund 350 Euro entspricht. Ich habe ausgesprochen positive Erfahrungen damit gemacht. Gerne kann ich Euch auf Anfrage per E-Mail an mail@rolf-kohler.de mit meinem Migrationsanwalt in Kontakt bringen.
Wer sich dennoch selbst an die Beschaffung der notwendigen Unterlagen für die Beantragung der Aufenthaltskarte wagt, findet unter diesem Link die entsprechenden Informationen. Nach aktuellem Stand sind die folgenden Dokumente erforderlich:
- Gültiger Reisepass und 2 Kopien der beiden darin befindlichen Datenseiten (Foto, Name etc.) in schwarz/weiß
- Gültiges Visum und 2 Kopien in schwarz/weiß
- Ausgefülltes Antragsformular: Hier ist auszuwählen: Canejar o reponer documento migratorio > Canje de FMM por Tarjeta de Visitante o de Residente, der Rest ist mit den persönlichen Angaben zu füllen. CURP ist leer zu lassen.
- Ausgefülltes Formato Básico
- Nachweis über die Zahlung der anfallenden Gebühr. Das Formular wird nach dem Ausfüllen des Antragsformulars erstellt. Wichtig ist, dass die Gebühr zunächst nur für 1 Jahr angegeben wird. Das entsprechende Formular muss bei der Bank vorgelegt werden. Nach der Bezahlung erhält man von der Bank einen Nachweis. Die Bezahlung kann inzwischen im Migrationsbüro in Mexiko-Stadt auch vor Ort mit Kredit-/Debitkarte erfolgen.
- Wohnungsnachweis, der sogenannte „Comprobante de Domicilio“, in Original + 2 Kopien in schwarz/weiß. Aber Achtung: Der Antrag muss im Migrationsbüro des Bundesstaates gestellt werden, der für die im Comprobante de Domicilio angegebene Adresse zuständig ist. Wer also in Puebla wohnt, darf den Antrag nicht z. B. in Mexiko-Stadt einreichen.
Tipps:
- Zwischen dem Einreichen der Unterlagen und der Terminvergabe durch das Konsulat können einige Wochen vergehen. Von Anfragen per E-Mail oder Telefon zum aktuellen Bearbeitungsstand sollte man absehen, da die Angestellten des Konsulates ihr Bestes geben, aber oft durch die Anzahl der Anträge überlastet sind. Daher kann es sein, dass die Terminvergabe bereits innerhalb von 3 Wochen möglich ist, aber auch Wartezeiten von bis zu 3 Monaten auftreten können. Aus diesem Grund sollte man das Visum rechtzeitig vor Beginn der geplanten Ausreise beantragen.
- Beim Vorstellungstermin wird man sofort feststellen, mit welcher ausgesprochen angenehmen Freundlichkeit die Angestellten des mexikanischen Konsulates arbeiten. Es ist ratsam, sich ebenfalls höflich und respektvoll zu präsentieren, da die persönliche Erscheinungsform auch Einfluss darauf haben kann, ob das Visum letztlich erteilt wird oder nicht.
- Am besten füllt man das Antragsformular (pdf) digital aus und druckt es aus. Dabei sollte man unbedingt nochmals überprüfen, ob alle Angaben korrekt sind und vor allem, ob die E-Mail-Adresse richtig und gut leserlich geschrieben ist. Die Antwort des Konsulates erfolgt ausschließlich per E-Mail an die dort angegebene Adresse. Wenn diese falsch ist, erhält man keine Antwort und muss gegebenenfalls die Unterlagen erneut senden.
- Das Zusenden der Unterlagen per Post sollte am besten per Einwurfeinschreiben erfolgen. Auf diese Weise kann man sicherstellen, dass die Unterlagen angekommen sind, da man den Versandstatus per Tracking verfolgen kann.
- Es gibt auch zahlreiche Foren und Gruppen im Internet, die wertvolle Unterstützung bei Fragen zur Migration bieten. Ein Beispiel dafür ist die Facebook-Gruppe „Deutsche in Puebla“.
- Hat man das Visum vom Konsulat erhalten und reist danach nach Mexiko ein, ist es unbedingt darauf zu achten, dass man dem Beamten am Schalter das Visum im Reisepass zeigt. Andernfalls kann es sein, dass man als Tourist einreist, was erhebliche Probleme bei der Umsetzung des Langzeitaufenthalts nach sich ziehen könnte.
Zusammengefasst:
Wer dauerhaft in Mexiko leben möchte, muss folgende Schritte gehen:
- Antragstellung eines Langzeitvisums beim mexikanischen Konsulat in Frankfurt oder Berlin, jedoch geht auch z. B. Bern
- Vorstellung beim Konsulat nach Terminvergabe, Erwerb des Visums nach erfolgreichem Gespräch
- Einreise nach Mexiko spätestens 180 Tage nach Visumerwerb
- Termin bei der Einwanderungsbehörde in Mexiko spätestens 30 Tage nach Einreise: Beantragung der Aufenthaltskarte „Residente Temporal“ mit einer
- Gültigkeitsdauer von zunächst 1 Jahr
- Nach 1 Jahr: Verlängerungsantrag bei der Einwanderungsbehörde für weitere 3 Jahre, 30 Tage vor Ablauf der Aufenthaltskarte
- Nach insgesamt 4 Jahren: Antrag auf Entfristung des Visums „Residente Temporal“ auf „Residente Permanente“, 30 Tage vor Ablauf der Karte